Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
SharpAxe – Adrian Lier | Vertriebsberatung für B2B-Unternehmen
Inhaber: Adrian Lier
Anschrift: Unter den Felsen 10, 73337 Bad Überkingen, Deutschland
E-Mail: kontakt@sharpaxe.de
USt-ID: DE453599254
1. Geltungsbereich, Vertragspartner
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Leistungen und sonstigen Geschäftsbeziehungen zwischen
Auftragnehmer: Adrian Lier (SharpAxe – Vertriebsberatung)
und
Auftraggeber: dem jeweils namentlich genannten Unternehmen/der Organisation.
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Gegenstand sind Beratungs-, Konzeption- und Umsetzungsleistungen im Bereich B2B-Vertrieb, Prozessberatung, Tool-Implementierung, Workshops, Schulungen und vergleichbare Leistungen (nachfolgend „Leistungen“).
2.2 Umfang, Ziele, Zeitplan und Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, dem Leistungsverzeichnis bzw. dem schriftlichen Auftrag (z. B. E-Mail, Angebot, Werkvertrag).
3. Angebot, Zustandekommen des Vertrags
3.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
3.2 Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Durchführung der Leistung zustande.
4. Leistungsdurchführung, Mitwirkungspflichten
4.1 Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Freelancers. Zeiten sind indikativ, soweit nicht konkret vereinbart.
4.2 Der Auftraggeber stellt auf eigene Kosten alle erforderlichen Unterlagen, Zugänge (z. B. zu Systemen), Informationen und Mitwirkungsleistungen fristgerecht zur Verfügung. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung gehen zu Lasten des Auftraggebers.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
5.1 Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
5.2 Rechnungen sind ohne Abzug sofort fällig, sofern nicht anders vereinbart. Bei wiederkehrenden Leistungen gelten die vereinbarten Zahlungsintervalle.
5.3 Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen (§ 288 BGB) und weitere Leistungen bis zum Ausgleich zurückzuhalten. Zusätzlich entstehende Mahn- und Inkassokosten sind vom Auftraggeber zu tragen.
6. Aufwandsentschädigungen, Reisekosten
6.1 Reisekosten, Spesen und Fremdleistungen werden gesondert nach Aufwand berechnet, sofern nicht pauschal vereinbart.
6.2 Für An-/Abreisezeiten kann ein Zeitaufwand berechnet werden, wenn vereinbart.
7. Leistungsänderungen / Zusatzaufwand
7.1 Änderungswünsche des Auftraggebers (Scope Changes) werden gesondert vergütet. Der Auftragnehmer informiert über Auswirkungen auf Zeitplan und Kosten und holt eine Freigabe ein.
8. Mitwirkungserfolg / Haftung für Beratungserfolg
8.1 Beratungsleistungen sind nach ihrer Natur nicht erfolgsgarantiert. Konkrete Erfolgsgarantien bedürfen einer ausdrücklichen und schriftlichen Vereinbarung mit Erfolgskriterien und Vergütungsregelungen.
9. Abnahme, Mängelrüge, Gewährleistung
9.1 Sofern abnahmefähige Teilleistungen vereinbart wurden, verpflichtet sich der Auftraggeber zur Abnahme innerhalb der vereinbarten Frist. Erfolgt keine Abnahme, gilt die Leistung nach Ablauf der Frist als abgenommen.
9.2 Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Leistungserbringung schriftlich anzuzeigen; verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung. Unterlassene Mängelrügen schränken Gewährleistungsansprüche ein.
9.3 Bei berechtigten Mängelrügen leistet der Auftragnehmer nach seiner Wahl Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzleistung). Schlägt die Nacherfüllung fehl, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte (Minderung, Rücktritt, Schadensersatz) zu, wobei Haftung und Höhe ggf. beschränkt sind (siehe § 10).
10. Haftung und Haftungsbegrenzung
10.1 Der Auftragnehmer haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
10.2 Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten); die Haftung ist in diesen Fällen auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt und beträgt maximal den dreifachen Nettoauftragwert des jeweiligen Projekts / der betroffenen Leistung (oder, falls wiederkehrende Vergütung, die Vergütung für 6 Monate).
10.3 Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
10.4 Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Übernahme einer Garantie, bei Vorsatz, bei Personenschäden sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
11. Urheber- und Nutzungsrechte
11.1 Vom Auftragnehmer erstellte Beratungsunterlagen, Konzepte, Präsentationen und sonstige Arbeitsergebnisse sind urheberrechtlich geschützt. Sofern nicht anders vereinbart, räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber an den übergebenen Arbeitsergebnissen ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die interne Nutzung und für die jeweils vereinbarten Zwecke nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung ein.
11.2 Methodiken, Know-how, unveröffentlichte Vorlagen und Schablonen verbleiben im Eigentum und Urheberrecht des Auftragnehmers. Eine weitergehende Übertragung oder exklusive Nutzung bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
12. Verschwiegenheit, Datenschutz (DSGVO)
12.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die ihnen in Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung bekannt werden, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen (siehe Datenschutzerklärung).
12.2 Soweit personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt dies im Einklang mit der DSGVO. Bei Bedarf schließen die Parteien eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV / DPA). Der Auftraggeber ist Verantwortlicher, der Auftragnehmer handelt als Auftragsverarbeiter oder eigenständig Verantwortlicher, je nach Einzelfall — dies ist im Vertrag zu klären.
13. Subunternehmer
Der Auftragnehmer ist berechtigt, einzelne Leistungen ganz oder teilweise durch geeignete Subunternehmer erbringen zu lassen; dabei bleibt der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber verantwortlich. Der Einsatz von Subunternehmern wird dem Auftraggeber auf Anfrage mitgeteilt.
14. Laufzeit und Kündigung
14.1 Sofern nicht anders vereinbart, können Dienstleistungen mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen zum Monatsende gekündigt werden (ab Datum der Vertragsunterzeichnung bzw. Beginn). Für Projektaufträge gelten die im Auftrag vereinbarten Laufzeiten.
14.2 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt (z. B. Zahlungsverzug, grobe Vertragsverletzungen). Bei berechtigter fristloser Kündigung stehen dem Auftragnehmer die vertraglich vereinbarten Vergütungen und der Aufwand bis zum Kündigungszeitpunkt zu.
15. Referenzen und Veröffentlichungen
Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber namentlich als Referenz zu führen und allgemeine Projektergebnisse (ohne vertrauliche/ personenbezogene Daten) in Referenzlisten, Präsentationen und auf der Website zu nennen, sofern der Auftraggeber dem nicht schriftlich widerspricht.
16. Sonstiges / Salvatorische Klausel
17.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
17.2 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
17. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
18.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
18.2 Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz des Auftragnehmers (Bad Überkingen). Andernfalls gelten die gesetzlichen Vorschriften.
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